Was soll das? – Ein Kommentar zum geplanten Polizeigesetz

Veröffentlicht in: Brandenburg | 0

Zeit vergeht, die Gesellschaft und die Technik verändern sich. Mancher früher berechtigt kritisierte Grundrechtseingriff regt heute niemanden mehr auf. Die Videoüberwachung gehört dazu. Wer täglich von sich selbst und anderen auch unvorteilhafte Videos veröffentlicht, hat wenig Anlass, sich über Kameras der Polizei im öffentlichen Raum aufzuregen. Das würde sicher auch für die Verlängerung der Speicherfrist dieser Videos gelten, wenn dies nicht ein erneuter Beleg für den von dieser Landesregierung selbst verschuldeten Personalmangel bei der Polizei wäre: Die Polizei braucht diese längere Speicherfrist, weil es nicht genug Beamte gibt, um die Daten in der bisherigen kürzeren Zeit auszuwerten. Ganz abgesehen davon, dass niemand, der direkt vor einer Kamera Opfer einer Straftat wird, sofortige Hilfe seiner Polizei erwarten sollte. Vielleicht kann ja wenigstens der in Gefahr geratene Beamte die Hilfe seiner Kollegen erwarten, wenn er künftig eine Bodycam trägt. Sicher ist das nicht.

Wir brauchen die Quellen-TKÜ. Wer allerdings seinem Anwalt eine WhatsApp-Nachricht schickt, muss sicher sein, dass dann niemand mitliest. Das wird spannend.

Dazu kommen so nicht durchsetzbare Aufenthalts- und Kontaktbeschränkungen und die Möglichkeit, jemanden bis zu vier Wochen wegzusperren. Wegen Terrorverdachtes. Entscheiden soll das dann ein Bereitschaftsrichter, der ein paar Stunden zuvor noch Scheidungen verhandelt hat. Falls sich da jemand Sorgen um Grundrechte und Freiheit macht: Zu Recht!

Ja, es gibt Reformbedarf. Dass mit dieser Reform das Notwendige getan und zugleich der Vorrang von Freiheit und Grundrechten beachtet werden, ist bei dem vorliegenden Entwurf nicht erkennbar. Nach der Reform wäre vor der Reform.