Polizeigewahrsam darf keine Freiheitsstrafe werden

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Zu den Plänen des Innenministeriums, den „Polizeigewahrsam“ auszuweiten, stelle ich fest: Polizeigewahrsam darf keine Freiheitsstrafe werden! Kurzfristiger Polizeigewahrsam kann eine konkrete Gefahr mindern, z.B. durch Hooligans bei einem Fußballspiel. Eine wochenlange Inhaftierung jedoch ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte. … Weiter